Seitenbereiche
Digitale Kanzlei

Steuernews

Die aktuellsten News aus unserer Kanzlei - Sie als Mandant sind damit immer top informiert. Egal ob Steuern, Recht, Geld oder Finanzen - mit uns sind Sie immer am Ball.

Lesen Sie mehr Dschungelrettungshotline Verfahrensdokumentation
Inhalt

Schuldzinsenabzug

Schuldzinsenabzug

Darlehenszinsen für die Anschaffung einer zu fremden Wohnzwecken vermieteten Immobilie sind im Rahmen der Überschussermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vollumfänglich als Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung hierfür ist, dass das Darlehen tatsächlich zur Erzielung der Vermietungseinkünfte verwendet worden ist.

Unentgeltliche Übertragung

Dieser erforderliche Veranlassungszusammenhang wird dann gelöst, wenn das Vermietungsobjekt ganz oder teilweise unter Zurückbehaltung der Darlehensverbindlichkeiten unentgeltlich übertragen wird. Die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen können nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigt werden, wie der Bundesfinanzhof/BFH entschieden hat (Urteil vom 3.12.2024, IX R 2/24).

Schuldzinsenfalle

Diese Schuldzinsenfalle lässt sich beispielsweise durch einen Vorbehaltsnießbrauch vermeiden, weil dann die Mieterträge weiter der Schenkerin bzw. dem Schenker zufließen. Zu einer Lösung des Veranlassungszusammenhangs zwischen den Schuldzinsen und der Einkunftsquelle kommt es dann nicht. Denn die Darlehensnehmerin bzw. der Darlehensnehmer nutzt die Einkunftsquelle weiter zur Einkünfteerzielung.

Stand: 25. Mai 2025

Bild: Elnur - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.