Seitenbereiche
Digitale Kanzlei

Steuernews

Die aktuellsten News aus unserer Kanzlei - Sie als Mandant sind damit immer top informiert. Egal ob Steuern, Recht, Geld oder Finanzen - mit uns sind Sie immer am Ball.

Lesen Sie mehr
Inhalt

Stärkung der privaten Altersvorsorge

Mit dem „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz BR Drucks. 206/26) reformiert der Gesetzgeber bisherige private Altersvorsorgekonzepte und nimmt einen neuen Anlauf zur Neugestaltung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Diese soll kostengünstiger, renditestärker, flexibler, einfacher und transparenter werden. Das neue Konzept löst die Riester-Rente zum Jahresende 2026 ab. Bestehende Verträge können weitergeführt und bespart werden.

Einzelheiten

Das neue Vorsorgemodell sieht neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit einem garantierten Kapitalerhalt von 80 % oder 100 % auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie vor. Diese Produktkategorie ermöglicht Anlagen in Aktien, Fonds oder Exchange Traded Funds. Außerdem sollen die Angebote privaten Finanzunternehmen durch ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers ergänzt werden. Das Standarddepot steht künftig nicht nur rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung, sondern auch Selbstständigen sowie Pflichtmitgliedern in berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus.

Staatliche Zulagen

Das neue Gesetz sieht beitragsproportionale Grundzulagen in folgender Höhe vor (§ 84 Einkommensteuergesetz - EStG): 50 % der im Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge bis zu einer Höhe von € 360,00 sowie 25 % Altersvorsorgebeiträge von € 360,01 bis zu einer Höhe von € 1.800,00. Die neue maximale Grundzulage beträgt somit € 540,00.

Kinderzulagen

Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich pro Kind eine Zulage von 100 % bis zu einer Eigenbeitragsleistung von € 1800,00, jedoch höchstens € 300,00 für jedes Kind (§ 85 EStG). Die Zulagen werden ab einem Mindesteigenbeitrag von € 120,00 gewährt (§ 86 EStG).

Stand: 19. Mai 2026

Bild: Zerbor - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.