Inhalt
Der Inhalt der Verfahrensdokumentation wird von der Finanzverwaltung für jeden Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen gefordert. Dies wird in der GoBD seit 2015 gefordert. Deshalb braucht jeder Unternehmer und jeder Freiberufler eine Verfahrensdokumentation. Dies heißt konkret für Sie: um Probleme bei der nächsten Betriebsprüfung zu vermeiden benötigt Ihr Unternehmen eine Verfahrensdokumentation! Besonders wichtig ist die Verfahrensdokumentation übrigens für bargeldintensive Betriebe. Was passiert ohne Verfahrensdokumentation? Ohne Verfahrensdokumentation kann es passieren, dass der Betriebsprüfer Ihre Buchführung als mangelhaft ansieht. Dies gilt insbesondere dann, wenn neben formalen auch sachliche Mängel auftauchen. Ohne Verfahrensdokumentation steigt somit das Risiko, dass der Gewinn des Unternehmens abweichend von der Steuererklärung ermittelt wird. Erhebliche Nachzahlungen und Strafzinsen sind für Ihr Unternehmen möglich. Mit einer ordnungsgemäßen Verfahrensdokumentation können Sie sich gegen dieses Risiko schützen.