Seitenbereiche
Digitale Kanzlei

Steuernews

Die aktuellsten News aus unserer Kanzlei - Sie als Mandant sind damit immer top informiert. Egal ob Steuern, Recht, Geld oder Finanzen - mit uns sind Sie immer am Ball.

Lesen Sie mehr
Inhalt

Renovierungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Der Fall

Dumm gelaufen für einen Steuerpflichtigen, der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mehrerer Immobilien hatte. Der Steuerpflichtige veräußerte ein Objekt. Im Kaufvertrag verpflichtete dieser sich zur Wiederinstandsetzung des Objekts, insbesondere zur Entrümpelung und Renovierung sowie zu regelmäßigen Mietzahlungen bis zur Wiedervermietung. Diese Aufwendungen wollte er als nachträgliche Werbungskosten im Rahmen seiner Vermietungseinkünfte absetzen. 

Beschluss FG Bremen

Das Finanzgericht (FG) Bremen versagte jedoch wie das Finanzamt den Werbungskostenabzug, weil kein Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften mehr gegeben war (rechtskräftiger Beschluss v. 27.10.2025, I V 51/25). Nach Ansicht des FG reichte es für den Werbungskostenabzug bei den Vermietungseinkünften nicht aus, dass die Renovierungs- und Entrümpelungskosten aus der Vermietung des Objektes veranlasst waren. 

Besserer Weg

Der Steuerpflichtige hätte besser die Wohnung zunächst unter Beibehaltung der Vermietungsabsicht entrümpeln und renovieren und erst im zweiten Schritt die fertig renovierte Wohnung zum Kauf anbieten sollen. Im vorliegenden Fall wurde jedoch spätestens mit Abschluss des Kaufvertrages die Vermietungsabsicht aufgegeben.

Stand: 28. Juli 2026

Bild: Bnz - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.